CDU sieht Gewerbeentwicklung in Seeheim auf einem guten Weg

Im umgangssprachlich als Gewerbegebiet bezeichneten Bereich zwischen Breslauer Straße und Friedrich-Ebert-Straße in Seeheim liegen Flächen, die bis heute baurechtlich nicht beplant sind. Seit über zwei Jahrzehnten ist es nicht gelungen, eine rechtssichere und politisch mehrheitsfähige Einigung über deren Gebietsklassifizierung zu erreichen. Eine solche Einigung zeichnet sich nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2023 nun allerdings ab. Auf den unbeplanten und direkt südlich der Breslauer Straße liegenden Flächen haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Nutzungen etabliert, die zumindest teilweise gegenläufige Interessenslagen aufweisen. Es findet sich sowohl Gewerbe- als auch Wohnnutzung, beides ist nach §34 BauGB im nicht überplanten Innenbereich auch zulässig.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es dringend geboten, das angestoßene Bauleitverfahren zu einem wohlüberlegten Abschluss zu bringen. Hierdurch wird man den privaten Eigentümern der Grundstücke Gewissheit geben, welche städtebauliche Entwicklung die politische Mehrheit unserer Gemeinde für die Flächen vorsieht. Die örtlichen Christdemokraten verfolgen das Ziel, vorhandenes Gewerbe zu erhalten und durch einen rechtssicheren Bebauungsplan Gewerbeneuansied­lung und -erweiterun­gen zu ermöglichen.

Nach dem Willen der CDU-Fraktion sollten die bisher unbeplanten Grundstücke als Mischgebiet klassifiziert werden. Einzig ein Mischgebiet gewährleistet den baurechtlichen Trennungsgrundsatz zwischen dem nördlich der Breslauer Straße gelegenen Wohngebiet und dem nördlich der Friedrich-Ebert-Straße gelegenen Gewerbegebiet. Für weitere Gewerbeansiedelungen ist die Wahrung dieses Trennungsgrundsatzes essentiell, da nur dann die jeweiligen Emissionswerte aus der sogenannten TA-Lärm, einer Bundesverwaltungsvorschrift zum Lärmschutz, anwendbar sind. In der Praxis bedeutet dies um 5 dB höhere zulässige Lärmwerte, die den Gewerbetreibenden zugutekommen.

Im Verlauf der politischen Debatte wurden alle denkbaren Gebietsklassifizierungen diskutiert, auch die Schaffung eines eingeschränkten Gewerbegebiets. Seit 2008 konnte die Bauleitplanung mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da in einem solchen einige Gewerbenutzungen nicht zulässig sind, die an der Stelle bereits angesiedelt sind, wie etwa Landschaftsgärtner oder Betriebe mit Gabelstaplernutzung. Umso erstaunlicher scheint es der CDU-Fraktion, dass sich FDP und SPD trotz der bekannten Problemstellungen und der Warnungen von den im in den Prozess integrierten Planer und der örtlicher Bauverwaltung nun doch wieder für ein eingeschränktes Gewerbegebiet aussprechen.

Dem Vorwurf, CDU und Grüne würden sich dem Willen der Eigentümer beugen und ihnen lukrativen Wohnbau ermöglichen, stellt sich die CDU-Fraktion entschieden entgegen. Die Eigentümer haben aktuell nach §34 BauGB die Möglichkeit, auf ihren Grundstücken reine Wohnbebauung zu realisieren, im beschlossenen Mischgebiet ist dies nicht weiterhin möglich. Je länger es bis zum Abschluss des Bauleitverfahrens dauert, desto wahrscheinlicher sind weitere Wohnbebauungen nach §34 BauGB. Deshalb und da die bislang erfolglos gebliebenen Planungsansätze die Gemeinde schon hohe Summen für Planungsbüros und Rechtsbeistände gekostet haben, steht die Gemeindevertretung in der Verantwortung nun eine abschließende Einigung zu erzielen.

Ende letzten Jahres titelte eine örtliche Tageszeitung, dass das Regierungspräsidium Darmstadt eine Entwicklung hin zu einem Wohngebiet an dieser Stelle verhindern wolle. Diese Schlagzeile sorgte einerseits für Verwirrung in der Bevölkerung und ist andererseits inhaltlich falsch. Das laufende Bauleitverfahren bezieht sich lediglich auf die bisher unbeplanten Grundstücke an der Breslauer Straße, alle weiteren Flächen sind seit langer Zeit als Gewerbegebiet überplant, hieran wird sich nichts ändern. Eine Wohnbebauung war im Gewerbegebiet bislang nicht gestattet und wird es zukünftig auch nicht sein. Korrekt ist, dass in einem Mischgebiet eine anteilige Wohnbebauung von bis zu 50 Prozent zulässig ist. Eine ausufernde Wohnbebauung im geplanten Mischgebiet ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht zu befürchten, da auch die bestehende Wohnnutzung den erwähnten 50 Prozent zugerechnet wird. Dem RP Darmstadt scheinen die Argumente, die die Schaffung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in der Vergangenheit verhindert haben nicht bekannt zu sein, anders kann sich die CDU-Fraktion die getroffene Empfehlung nicht erklären.

Die mit den Stimmen von CDU und Grünen herbeigeführten Beschlüsse, die bislang unbeplanten Flächen als Mischgebiet zu klassifizieren, sind eine gute Ausgangslage für eine geordnete Gewerbeentwicklung in Seeheim. Es besteht die Chance, den langen städtebaulichen Stillstand in diesem Quartier endlich zu beenden.

Herr Frau
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