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Seeheim-Jugenheim
CDU Gemeindeverband Seeheim-Jugenheim

Starkes Gewerbe in Seeheim-Jugenheim

Die CDU Seeheim-Jugenheim setzt sich konsequent für ein starkes Gewerbe in der Gemeinde ein. Eine geordnete und verlässliche Gewerbeentwicklung ist aus ihrer Sicht Grundlage für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine stabile kommunale Finanzkraft.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt die CDU-Fraktion ihren klaren politischen Willen, die bislang unbeplanten Flächen an der Breslauer Straße als Mischgebiet zu entwickeln. An der bekannten Sachlage hat sich nichts geändert, auch die politischen Mehrheiten sind weiterhin gegeben. Dennoch wird die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse durch die Bürgermeisterin trotz mehrfacher Sachstandsanfragen weiter verzögert. „Nach Auffassung der CDU sitzt sie das Thema aus, da sie persönlich eine andere Einschätzung vertritt. Damit werden demokratisch gefasste Beschlüsse unterlaufen“, kommentiert Max Panhans, Fraktionsvorsitzender der CDU den ausbleibenden Fortgang des Bebauungsplanverfahrens.

Seit über zwei Jahrzehnten ist es nicht gelungen, der Bereich zwischen Breslauer Straße und Friedrich-Ebert-Straße baurechtlich zu überplanen. Auf den Flächen haben sich sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzungen etabliert, die im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zulässig sind. Ziel der CDU ist es, durch einen rechtssicheren Bebauungsplan Klarheit für die Eigentümer zu schaffen und die städtebauliche Entwicklung verbindlich zu ordnen. Derzeit wäre reine Wohnbebauung nach § 34 BauGB im Plangebiet zulässig. Im beschlossenen Mischgebiet wäre diese Möglichkeit künftig eingeschränkt. Je länger sich das Verfahren verzögert, desto größer ist die Gefahr weiterer ungesteuerter Wohnbebauung.

Für die CDU Seeheim-Jugenheim ist daher klar: Weiteres Gewerbe wird sich an der Breslauer Straße nur dann ansiedeln, wenn das Plangebiet als Mischgebiet ausgewiesen wird. Nur so lässt sich das Verhältnis aus Wohnbebauung und Gewerbenutzung rechtsicher steuern. 

Die Klassifizierung als Mischgebiet gewährleistet aus Sicht der CDU außerdem den notwendigen baurechtlichen Trennungsgrundsatz zwischen dem angrenzenden Wohngebiet und dem bestehenden Gewerbegebiet. Nur so können maßgebliche Lärmgrenzwerte sachgerecht angewendet und Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe gesichert werden. Ein eingeschränktes Gewerbegebiet, wie es immer wieder von SPD und FDP ins Spiel gebracht wird, hat sich bereits in der Vergangenheit als nicht genehmigungsfähig und praxisfern erwiesen.

Für die CDU steht im Mittelpunkt, endlich Planungssicherheit für die Flächeneigentümer zu schaffen. Ohne rechtskräftigen Bebauungsplan ist an dieser Stelle keine geordnete Gewerbeentwicklung zu erwarten. Die anhaltende Unsicherheit birgt zudem das Risiko, dass bestehende Betriebe ihre Perspektive am Standort in Frage stellen und im schlimmsten Fall abwandern. Das kann nicht im Interesse unserer Gemeinde sein.

Herr Frau
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