für
Seeheim-Jugenheim
CDU Gemeindeverband Seeheim-Jugenheim

Karin Neipp: „Mehr Geld für die Kinderbetreuung in Hessen“ – „Protest der Grünen entbehrt jeglicher Grundlage“

424,5 Mio. Euro pro Jahr für Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung.

„Für uns alle steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Der Protest und Widerstand der Grünen entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Er ist für mich nicht nachvollziehbar und bezweckt nur die Verunsicherung der Bevölkerung. Wenn es um die Betreuung unserer Kleinsten geht, steht eine hohe Qualität im Vordergrund und genau das spiegelt sich in dem Gesetzentwurf von CDU und FDP wieder“, informierte die CDU-Landtagsabgeordnete Karin Neipp anlässlich einer Pressemitteilung der Grünen zum Kinderförderungsgesetz des Landes Hessen.
„Fakt ist, dass das Land zukünftig erheblich mehr Geld für die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung zur Verfügung stellt als bisher. Für das Hessische Kinderförderungsgesetz stehen während der Geltungsdauer des Gesetzes in den Jahren 2014 bis 2018 jährlich durchschnittlich 424,5 Mio. Euro -so viel Geld wie noch nie!- garantiert zur Verfügung. Diese Förderung kommt bei Kommunen und Trägern der Kindertagesbetreuung direkt an und leistet einen deutlichen Beitrag für ein qualitativ hochwertiges Angebot“, so Karin Neipp.

„Durch das Gesetz werden neue Anreize für Qualität in der frühkindlichen Bildung geschaffen. Neben der Stärkung des Bildungs- und Erziehungsplans gibt es auch eine bessere Ausstattung für Einrichtungen in denen viele Kinder mit Migrationshintergrund oder aus Familien mit einem niedrigen Einkommen betreut werden. Zudem wird die Pauschale für Kinder mit Behinderung erhöht“, so die örtliche Landtagsabgeordnete.

Grundsätzlich sei gesagt, dass „die Betreuungsgruppen nicht größer werden, sondern es bei der bisherigen Gruppengröße bleibt, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht weniger Zeit für unsere Kinder haben und sich darüber hinaus auch der Betreuungsschlüssel nicht verschlechtert. Es werden keine Öffnungszeiten der Kita-Einrichtungen per Gesetz gekürzt, die Förderung sinkt nicht und auch der Bürokratieaufwand steigt nicht an“, stellte Neipp klar.Darüber hinaus sei das Argument einer „schleichenden Deprofessionalisierung“ schlichtweg falsch. „Das KiföG übernimmt den bisherigen Fachkraftkatalog. Darüber hinaus ist künftig der Einsatz so genannter fachfremder Personen als Fachkräfte zur Mitarbeit möglich (Anteil dieser Fachkräfte maximal 20 Prozent). Um die Qualität weiterhin sicherzustellen, gelten klar formulierte Voraussetzungen für deren Einsatz. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüft das örtliche Jugendamt“, erklärte Karin Neipp, die in diesem Zusammenhang hessenweite Informationsveranstaltungen zum KiföG seitens des Hessischen Sozialministeriums ankündigte.


Abschließend verwies die Politikerin darauf, dass die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden bei den Verhandlungen mit der Gesetzesvorlage höchst zufrieden waren. „Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz wird eine langjährige Forderung der Fachpraxis aufgegriffen, die Landesförderbestimmungen für die Tagesbetreuung von Kindern in einem Gesetz zu bündeln und zu vereinheitlichen. Die Bündelung und Vereinheitlichung der Normen in dem bereits bestehenden Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, welches durch das Kinderförderungsgesetz abgeändert wird, vereinfacht die Rechtsanwendung, da nun alles in einer Rechtsgrundlage zu finden ist“, so die Landtagsabgeordnete.

Hintergrund:

Das Hessische Kinderförderungsgesetz soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.

Die Förderung wird sich künftig nicht mehr an den Gruppen sondern am einzelnen Kind orientieren. Bisher ist diese kindbezogene Ausgestaltung nur im U3-Bereich gegeben. Das soll nun vereinheitlicht werden.

Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz wird den Trägern mehr Flexibilität eingeräumt. Der Fachkraftbedarf wird sich pro Kind nach Alter und Betreuungsumfang berechnen (Fachkraft-Kind-Relation). Damit sich die Träger auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können, gibt es Übergangsregelungen. Träger, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Betriebserlaubnis haben, können bis zum 1. September 2015 von den neuen Rahmenbedingungen abweichen. Die bis zum 31.12.2014 befristete Mindestverordnung (MVO) wird mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz aufgehoben.

Das nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) bestehende Ziel der ‚Inklusion‘, wird mit dem Gesetz ausdrücklich in den Gestaltungsauftrag der Jugendhilfe aufgenommen. Die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen wird in Hessen durch die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz aus dem Jahre 1999 geregelt. Die Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz stellt sicher, dass jedem Kind mit Behinderung im Kindergartenalter eine wohnortnahe Betreuung in einem Kindergarten zur Verfügung steht. Die Betreuung der Kinder mit Behinderung erfolgt in Form von integrativen Gruppen oder Einzelintegrationsmaßnahmen in Regelkindergärten. Derzeit wird eine neue Rahmenvereinbarung ausgehandelt. Dies liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Landes.
Herr Frau
Einwilligungserklärung
Datenschutzerklärung
Hiermit berechtige ich die Betreiber dieser Webseite zur Nutzung der Daten im Sinn der nachfolgenden Datenschutzerklärung.*