Es war einmal…
ein Unternehmer, der kaufte einen völlig verwahrlosten Park mit einem herunter gekommenen Schloss, das früher einmal einem Großherzog gehörte. Der Unternehmer ging zur damaligen Bürgermeisterin und versprach ihr, das Schloss und den Park wieder so herzustellen, dass es die Menschen im Ort mit Stolz erfüllen werde. Auch sollte jeder, wer Lust dazu hätte, sich im Schlosspark aufhalten können. Nur eine Bedingung hatte der Unternehmer. Die Gemeinde sollte ihm am Rande des Schlossparks Baugrundstücke genehmigen. Da war die Bürgermeisterin froh und erzählte das sofort den Gemeindevertretern. Auch diese waren völlig aus dem Häuschen und konnten ihr Glück gar nicht fassen: „Wir bekommen wieder unser Schloss und unseren Schlosspark! So wie früher zur Zeit des Großherzogs! Das ist wie in einem Märchen!“ Und sofort machten sich alle voller Zuversicht ans Werk.

Der Unternehmer war sehr großzügig. Er bot der Gemeinde an, dass sie sich einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aussuchen könnte. Selbstverständlich war der Unternehmer bereit, die Kosten für die Rechtsberatung der Gemeinde zu tragen. Und da man sich schon so gut verstand, wäre es doch sinnvoll, dass der Rechtsanwalt der Gemeinde auch die Interessen des Unternehmers als Rechtsanwalt vertreten würde. Ach ja, und noch praktischer wäre es, dass der Rechtsanwalt, wenn er nun schon mal für beide Seiten arbeiten würde, auch gleich als Notar den Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Unternehmer aufsetzen und später die Eigentumsverhältnisse regeln würde. „Ja, das ist eine gute Idee“, dachte man und so nahm alles seinen Lauf. Die Gemeindevertretung genehmigte dem Unternehmer die Baugrundstücke am Rande des Parks und der Unternehmer begann mit der Wiederherstellung des Schlosses und des Schlossparks. Ärgerlich war nur, dass ein paar Bürger partout nichts von der Sache hielten, eine Bürgerinitiative gründeten und gegen das Vorhaben klagten, jedoch ohne Erfolg.
Dann, eines Tages, schauten die Menschen im Ort den Berg hinauf und sahen ein wunderschön renoviertes Schloss. Auch konnte man wieder eine Parkanlage erkennen. Ein Teehäuschen war errichtet und Wege angelegt worden. Bei den älteren Menschen im Ort wurden Erinnerungen wach: „Ja, so hat das früher in unserer Jugend ausgesehen!“ So hätte das Märchen vom Seeheimer Schlosspark enden können und alle wären glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende gewesen. Leider kam aber alles ganz anders.
Natürlich wurden viele Menschen neugierig und wollten sich das Schloss von der Nähe aus ansehen. Aber da gab es eine böse Überraschung. Das Schloss war nicht leer. Es waren Menschen eingezogen und diese ließen nicht zu, dass man sich dem Schloss näherte. „Das ist unser Privatgrundstück! Das dürfen Sie nicht betreten!“ So riefen die Schlossbewohner den Besuchern entgegen. ( Und das wo sich doch jeder Seeheim-Jugenheimer Bürger glücklich schätzen würde, wenn fremde Menschen über ihr Grundstück liefen und interessiert in ihre Wohnungen schauen würden). Da schimpften die Gemeindevertreter: „Das ist eine Frechheit! Wir hatten in dem Vertrag, der von dem Notar aufgesetzt worden war, der als Rechtsanwalt die Interessen der Gemeinde als auch die des Unternehmers vertreten hatte, festgelegt, dass der Park uneingeschränkt für jedermann zugänglich ist. Und zum Park gehört auch das Schloss“. Besonders wütend wurde der Vorsitzende der SPD-Fraktion: „Wir haben das Recht, zum Schloss hoch zu gehen! Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung müssen unser Recht gegenüber den Schlossbewohnern durchsetzen!“
Seit nunmehr acht Jahren geht die Gemeindevertretung der Frage nach, ob die Schlosseigentümer das Betreten der Zufahrt zum Schloss und des Schlossgeländes dulden müssen. Auf Initiative der SPD-Fraktion mussten immer neue Gutachten diesbezüglich eingeholt werden. Alle rechtlichen Stellungnahmen bescheinigen, dass aufgrund der Grundbucheintragungen die Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zum Parkgelände, aber nicht zum Schlossareal einschließlich der Auffahrt zum Schloss hat. „Das ist auch für uns nicht erfreulich, aber irgendwann muss auch mal die SPD kapieren, dass man Eigentumsverhältnisse nicht einfach wegwischen kann. Die Fehler wurden früher gemacht“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Hannjo Nawrath dazu. Nawrath erinnert daran, dass zum Zeitpunkt der Beratungen über das Bauleitverfahren „Schloss Seeheim“ die SPD die stärkste Fraktion in der Gemeindevertretung war, die meisten Mitglieder im Gemeindevorstand hatte und die Bürgermeisterin stellte. Der Vertrag zum Bebauungsplan wurde von der damaligen Bürgermeisterin (SPD) und dem damaligen Ersten Beigeordneten (SPD) unterzeichnet. Der Rechtsanwalt, den sich die Gemeinde aussuchen konnte ist – wie könnte es anders sein – ebenfalls SPD-Mitglied. Doch damit nicht genug. Die CDU-Fraktion hat prüfen lassen, welche Kosten durch das fast achtjährige Anfrage- und Prüfmarathon der SPD-Fraktion zum Thema „Schlosspark Seeheim“ entstanden sind. Laut Verwaltung kommen für Personal- und Gutachteraufwand rund 200.000 Euro zusammen. Für die CDU ist das nicht mehr akzeptabel: „Wir diskutieren bei den Haushaltsberatungen über jeden Cent, um die kommunalen Finanzen zu sanieren“ so Nawrath „und für das Lieblingsthema des SPD-Fraktionsvorsitzenden wird das Geld haufenweise zum Fenster rausgeworfen.“